Telemedizinische Leistungen stellen eine Ergänzung zur Präsenzbehandlung dar. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sollten Sie privatversichert sein, ist die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse vorab von Ihnen schriftlich zu klären.

Durch eine Videotherapie können Behandlungen immer dann angeboten werden, wenn eine Therapie in der Praxis nicht möglich ist.
Wir bieten diese Therapieform für Patienten an, deren Anfahrtsweg zu uns in die Praxis für die Gesamtdauer der Behandlung als unverhältnismäßig anzusehen ist.
Soll umgekehrt ein Hausbesuch bei Ihnen durchgeführt werden, der aufgrund der damit verbundenen Fahrzeit für uns undurchführbar wäre, wird Ihre Behandlung durch eine Videotherapie ebenfalls möglich.

Patienten, die an logopädisch nicht ausreichend abgedeckten Orten einen Therapieplatz suchen und eine sehr lange Wartezeit von 6-12 Monaten haben, nutzen oftmals auch diese Behandlungsform, um erst einmal überhaupt mit der Behandlung starten zu können, bis ein Präsenz-Behandlungsplatz freigeworden ist.

Trotz der überwundenen Hürden von Wegen, Fahr- und Wartezeiten schreiben die gesetzlichen Regeln der Krankenkassen einen ersten Besuch in Präsenz vor.

Folgende Ausschlussgründe gibt es für die Telemedizin:

  • Tonlosigkeit
  • Schluckstörung
  • geistige Einschränkungen

Wir nehmen in jedem Einzelfall eine Einschätzung der Durchführbarkeit einer Videobehandlung vor.